Menu
menu

EUREKA

EUREKA (EDV-Unterstützung für Rechtsgeschäftsstellen und Kanzleien sowie der Richter- und Rechtspflegerarbeitsplätze) ist ein modulares IT-Programm für den vollumfänglichen Einsatz in der Justiz. Mit EUREKA werden - ausgenommen der Grundbuch- und Registersachen - nahezu alle übrigen Geschäftsabläufe bei den Amtsgerichten bearbeitet. EUREKA steht darüber hinaus für die IT-Unterstützung der Geschäftsabläufe bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht zur Verfügung.

Um die breit gefächerte Verwendung zu gewährleisten wurden zentrale Module, die die Grundlagen für alle Anwendungen bilden sowie diverse EUREKA-Fachmodule entwickelt:

EUREKA-ZivilZivilverfahren der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
EUREKA-STRAFStraf- und Bußgeldverfahren der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
EUREKA-VOLLZwangsvollstreckungssachen und Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
EUREKA-NACHNachlassabteilung der Amtsgerichte
EUREKA-FAMFamilienabteilung der Amtsgerichte
EUREKA-VORMVormundschafts,- Pflegschafts-, Betreuungs-, Adoptions-, Unterbringungs- und Abschiebehaftsachen der Amtsgerichte
EUREKA-ZVGZwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
EUREKA-BASICalle Abteilungen der Amtsgerichte, für die es kein spezialisiertes EUREKA-Modul gibt (zum Beispiel Beratungshilfe, Hinterlegungen)
EUREKA-TEXTTexterzeugung und Textverwaltung alle Module
EUREKA-KOSTENErstellen von Gerichtskostenrechnungen in allen gerichtlichen Verfahren
EUREKA-GVPBearbeitung und Abbildung von Geschäftsverteilungen
EUREKA-SYSTEMApplikationsübergreifende Systemverwaltung in allen EUREKA-Modulen
EUREKA-STARTAnmeldecenter für alle Module (Single sign-on)

EUREKA speichert die Daten des Verfahrens und ermöglicht die automatische Nutzung für den Standardschriftverkehr. Vorgangsbearbeitung, Aktenverwaltung, Kostenberechnung und statistische Auswertung der Verfahren werden erheblich vereinfacht, Termine und Fristen werden über das Programmsystem verwaltet und kontrolliert. Auf die gespeicherten Daten können neben den Serviceeinheiten auch die Richterinnen und Richter sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zurückgreifen und sie zum Abfassen ihrer Entscheidungen nutzen.

Im EUREKA-Verbund hat sich Sachsen-Anhalt - zusammen mit fünf anderen Landesjustizverwaltungen - zu dieser Eigenprogrammierung entschlossen.