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Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA)

Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Als letzten Schritt zur Umsetzung dieser Reform bedurfte es in Sachsen-Anhalt noch gesetzlicher Regelungen für den Erwachsenenstrafvollzug. Um dabei dem Problem Rechnung zu tragen, dass in den Justizvollzugsbehörden des Landes verschiedene rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen, wurden durch das Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt alle Regelungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zusammengefasst. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz auch die notwendigen Vorschriften für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung.

Das Justizvollzugsgesetzbuch regelt alle Belange rund um das Thema Straf- und Untersuchungshaftvollzug des Landes Sachsen-Anhalt. Damit wird Justizvollzug in Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt, moderner zu werden und mit einer besseren Qualität seinen Beitrag zum Rechtsfrieden und zur inneren Sicherheit unseres Landes zu leisten.

Der Schutz der Allgemeinheit wurde auf der gleichen Ebene verankert wie die Resozialisierung und entsprechend wurden gleichrangige Vollzugsaufgaben geschaffen. Der Vollzug richtet sich von Beginn der Haft an darauf aus, dass der Gefangene nach der Entlassung ein Leben in Freiheit ohne Straftaten führen kann und realistisch in der Lage ist, sich wieder in die Gesellschaft einzubringen.