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Dienst als Psychologin/ Psychologe

Einstellungsvoraussetzungen

 

In die Laufbahn Dienst als Psychologin/ Psychologe kann eingestellt werden, wer

  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • das wissenschaftliche Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen sowie
  • eine hauptberufliche Tätigkeit von drei Jahren und sechs Monaten abgeleistet hat.

Die hauptberufliche Tätigkeit kann in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (Tarifbeschäftigtenverhältnis) im psychologischen Dienst einer Justizvollzugsanstalt erfolgen.

Nach Ableistung der hauptberuflichen Tätigkeit erfolgt in der Regel unter der Ernennung zur Psychologierätin/ zum Psychologierat die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Bewerbungen sind an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu richten.

Aufgabenbereiche

Die Arbeit von Psychologen im Justizvollzug ist von wachsender Bedeutung. Insassen von Haftanstalten weisen häufig Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und im sozialen Verhalten auf, die spezielle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen erfordern. Dies gilt umso mehr, als von einer ständig schwieriger werdenden Klientel in den Haftanstalten ausgegangen werden muss.

Es sind Strafgefangene zu behandeln, deren Straffälligkeit sich als Ausdruck und Folge komplexer psychischer Störungen und sozialer Beeinträchtigungen erweist und die ohne Behandlung hochgradig rückfallgefährdet sind. Im Vollzug sind psychotherapeutische, sozialpädagogische, schulische, arbeitstherapeutische und berufsausbildende Behandlungsmaßnahmen erforderlich, die in einer integrativen sozialtherapeutischen Gesamtkonzeption aufeinander abzustimmen sind.

Eine sozialtherapeutische Behandlung von Straf- und Jugendstrafgefangenen ist vorgesehen, wenn die Teilnahme zur Verringerung seiner erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist. Die sozialtherapeutische Behandlung soll das Rückfallrisiko dieser Tätergruppe gezielt reduzieren. Vor diesem Hintergrund kam es in den letzten Jahren zu einem Auf- beziehungsweise Ausbau sozialtherapeutischer Einrichtungen im bundesdeutschen Strafvollzug. Mit 60 Haftplätzen gehört die Sozialtherapeutische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Burg und mit 24 Haftplätzen die Sozialtherapeutische Abteilung der Jugendanstalt Raßnitz dazu.