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Sozialgerichte

Weitere Informationen

Die Sozialgerichte im Internet:

Das Sozialgericht Stendal ist seit dem 1. November 2010 aufgelöst. Zuständig für die bisher dem Sozialgericht Stendal zugeordneten Gemeinden ist das Sozialgericht Magdeburg.

Allgemeines

Die Sozialgerichte sind zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg in diesem Gerichtszweig offen steht.

Für Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltsvertretungszwang.

Besetzung

Eingerichtet sind Kammern mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren trifft der Vorsitzende allein.

Zuständigkeiten

Sozialgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel in Angelegenheiten der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ferner sind die Sozialgerichte zuständig bei Streitigkeiten zum Schwerbehindertenrecht und um Erziehungsgeld.

Nicht zuständig sind die Sozialgerichte für die Jugendhilfe, Wohngeld und BAföG. Diese Streitigkeiten werden von den Verwaltungsgerichten entschieden.